Voraussetzungen für das Betreute Einzelwohnen
Sie können das betreute Einzelwohnen nutzen, wenn Sie
- körper- oder mehrfachbehindert sind (insbesondere nach Schlaganfall oder Schädel-Hirn-Trauma),
- Interesse an sozialpädagogischer Begleitung und Unterstützung haben sowie die
- Bereitschaft haben, kontinuierlich Termine per Absprache zu vereinbaren und wahrzunehmen.
Weitere Voraussetzungen:
- Sie haben oder beziehen eine eigene Wohnung.
- Sie kommen alleine in der Wohnung zurecht, wenn die ambulante Hilfe unerwartet ausfällt.
- Sie können Ihre Ausgaben entsprechen Ihrem Einkommen weitgehend selbständig einteilen oder haben einen gesetzlichen Betreuer.
- Ihre medizinische Versorgung ist sichergestellt.
- Sie haben keine akuten Probleme mit Drogen-, Alkohol-, oder Medikamentenmissbrauch.
- Es liegt eine Kostenübernahme durch Sozialhilfeträger, Berufsgenossenschaften oder andere Kostenträger vor (bei der Antragstellung sind wir gerne behilflich).