Meldestellen

Meldestelle Hinweisgeberschutzgesetz (§12 HinSchG)

Die Fürst Donnersmarck-Stiftung ermutigt alle Mitarbeitenden, Klientinnen und Klienten sowie Externen, sich an die direkten Vorgesetzten, die Geschäftsführung oder das Kuratorium zu wenden, wenn ihnen Compliance-Verstöße bekannt werden.

Darüber hinaus können Sie sich auch an eine externe Ombudsperson wenden, um eine Meldung abzugeben. Die Ombudsperson der Stiftung behandelt alle Meldungen vertraulich und leitet diese nach einer ersten Prüfung an die Geschäftsführung, wo alle weiteren Schritte veranlasst werden. Ihre Meldungen können Sie abgeben durch:

  • persönliche Vorsprache nach Vereinbarung eines Termins,
  • durch Übersendung einer schriftlichen Meldung per Post an datenschutz nord GmbH, Konsul-Smidt-Str. 88, 28217 Bremen,
  • telefonisch unter 0421 696 632-349,
  • elektronisch per E-Mail unter compliance@dsn-group.de

Sie entscheiden, ob und welche Ihrer Kontaktdaten Sie angeben und ob Sie eine Rückmeldung wünschen. Sofern Sie eine Rückmeldung wünschen und Ihre Kontaktdaten angeben, erhalten Sie innerhalb von 7 Tagen eine Bestätigung über den Eingang Ihrer Meldung auf dem von Ihnen angegebenen Weg. Im Weiteren erhalten Sie innerhalb von 3 Monaten eine Information über den Umgang mit Ihrem Hinweis einschl. etwaigen ergriffene Maßnahmen.

Meldungen können Sie insbesondere in folgenden Bereichen abgeben:

  • strafbewehrte Verstöße
  • bußgeldbewehrte Verstöße gegen Schutznormen für Leib, Leben und Gesundheit, oder Beschäftigte und ihre Vertretungsorgane
  • Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Daten sowie Sicherheit von Netz- und Informationssystemen

Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Auch können Sie Hinweise zu Verstößen in anderen Bereichen abgeben. Den genauen Anwendungsbereich, der im Folgenden aufgeführt wird, entnehmen Sie § 2 GeschGehG.

Kontakt zur Ombudsperson gegen sexualisierte Gewalt

Frau Annemarie Kühnen-Hurlin
kontakt@supervision-akh.de
0173 – 604 83 92