10 Jahre UN-BRK

Menschen.Rechte: Arbeit

Der Hörbericht zur Diskussionsreihe „Menschen.Rechte. Wie die UN-Behindertenrechtskonvention die Gesellschaft verändert“ mit dem Thema: Arbeit.
13.09.2019
Blick über das Publikum auf das Podium bei der Veranstaltung Menschen.Rechte: Arbeit.

Menschen.Rechte: Hörbericht vom 11.09.2019

Im vierten Teil der Veranstaltungsreihe „Menschen.Rechte. Wie die UN-Behindertenrechtskonvention die Gesellschaft verändert“ von der Fürst Donnersmarck-Stiftung und der Berliner Landeszentrale für politische Bildung diskutierte eine Expertenrunde am 11. September 2019 in der Villa Donnersmarck zum Thema „Arbeit“ (Artikel 27 der UN-Behindertenrechtskonvention, kurz: UN-BRK). Hören Sie einen Beitrag von Klaus Fechner. (reichweiten.net)

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  • Hörbericht aus der Reihe "Menschen.Rechte. Wie die UN-BRK die Gesellschaft verändert" vom 11. September 2019.

Transkription zum Mitlesen

Gerlinde Bendzuck bei der Veranstaltung Menschen.Rechte: Arbeit.

Gerlinde Bendzuck

Die Fürst Donnersmarck-Stiftung betrachtet in Zusammenarbeit mit der Berliner Landeszentrale für politische Bildung die Veränderungen, die die UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland hervorgebracht hat. Anlass ist das 10-jährige Jubiläum der Ratifizierung der Konvention. Sie ist geltendes Recht in Deutschland. Bei einer 5-teiligen Veranstaltungsreihe in der Villa Donnersmarck kommen verschiedene Experten zu Wort. Am 11. September 2019 drehte sich die Diskussion im vierten Teil der Reihe um den Schwerpunkt Arbeit, der in Artikel 27 festgehalten ist.

Die Moderatorin Gerlinde Bendzuck ist Vorsitzende der Landesvereinigung Selbsthilfe Berlin. Sie fasste zu Beginn des Abends die  wesentlichen Inhalte des Artikels zusammen:

Der Artikel 27 sichert das Grundrecht auf Arbeit unter Maßgabe der Gleichberechtigung ab. Darin sind unter anderem verankert das Recht auf die Möglichkeit, den Lebensunterhalt durch Arbeit zu verdienen – also die Möglichkeit, es muss nicht jeder aber jeder soll können – und zweitens das Recht auf einen offenen, inklusiven und für Menschen mit Behinderung zugänglichen Arbeitsmarkt freier Wahl. Das sind vier Bedingungen: offen, inklusiv, zugänglich und noch die freie Wahl dazu.

Anschließend stellten die Podiumsteilnehmer Maßnahmen und Projekte vor, die versuchen, die genannten Bedingungen in der Realität zu schaffen.

Werkstätten für Menschen mit Behinderung und die UN-BRK

Beatrix Babenschneider bei der Veranstaltung Menschen.Rechte: Arbeit.

Beatrix Babenschneider

Beatrix Babenschneider ist 2. Vorsitzende der Landesarbeitsgemeinschaft der Werkstatträte Berlin. Diese machen sich in einem Positionspapier dafür stark, die Werkstätten für Menschen mit Behinderung für die Zukunft besser aufzustellen:

Momentan ist es für Werkstattbeschäftige so, wir bekommen ein Entgelt. Einen kleinen Teil von unserer Werkstatt und dann bekommen wir Grundsicherung oder Rente vom Amt. Das ist ziemlich kompliziert, wenn du aus allen Richtungen Geld bekommst. Wir fordern deshalb vom Senat Geld aus einer Hand. Wir wollen das Geld, das wir erhalten, von unserem Arbeitgeber, komplett von unserer Werkstatt bekommen.

Außerdem sollten ausgezahlte Prämien oder Weihnachtsgeld nicht auf die Grundsicherung angerechnet werden. Im Positionspapier fordert sie auch eine dreijährige duale Ausbildung im Rahmen der Werkstätten. Diese würde für Menschen mit Behinderung die Chance erhöhen, in den ersten Arbeitsmarkt wechseln zu können.

Dabei ist die Existenz von Werkstätten im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention nicht unumstritten, was auch auf dem Podium deutlich wurde. Trotzdem ist sich Beatrix Babenschneider aus eigener Erfahrung sicher, wie wertvoll die Werkstätten sind:

Ich finde es ganz wichtig, dass Menschen mit Behinderung einen Arbeitsplatz haben. Wenn man nur zuhause sitzt, ist ganz schnell die Gefahr da, dass man zusätzlich an Depressionen erkrankt und sein soziales Umfeld verliert. Ich kann nur für mich sprechen. Für mich hat es wirklich fast mein Leben gerettet, dort zu arbeiten. Für mich ist es ein Sprungbrett, wieder auf den ersten Arbeitsmarkt zu kommen.

Um den Austausch zwischen geschützten und ersten Arbeitsmarkt zu fördern, machte sie sich für das Projekt Schichtwechsel stark. Noch einmal Beatrix Babenschneider:

Schichtwechsel ist ein Aktionstag. Dabei geht darum, dass Menschen mit und ohne Behinderung ihren Arbeitsplatz für einen Tag tauschen. Das machen wir jetzt zum dritten Mal. Wir ermöglichen den Arbeitnehmern und Arbeitgebern auf dem ersten Arbeitsmarkt für einen Tag in die Werkstatt zu kommen und sich das anzugucken. Die waren dann immer total schockiert: die haben gar nicht gedacht, was da für Menschen arbeiten und was die für tolle Arbeit leisten. Und auf der anderen Seite ist es schön und positiv, dass Menschen mit Behinderung, die in Werkstätten arbeiten, den Mut haben rauszugehen. Und dort gucken, ist das eigentlich was für mich zum Beispiel in einem Hotel zu arbeiten.

Im kommenden Jahr, also 2020, wird der Aktionstag Schichtwechsel erstmalig bundesweit veranstaltet.

Kompetenzen und Stärken betonen

Alexander Ahrens bei der Veranstaltung Menschen.Rechte: Arbeit.

Alexander Ahrens

Die Themen Austausch, Zusammenkommen und Begegnung sind auch für Alexander Ahrens wichtig. Er ist Referent für Öffentlichkeitsarbeit des Vereins Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland, kurz ISL. Um Begegnungen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern zu schaffen, wurde das Projekt Job-Speed-Dating ins Leben gerufen:

Job-Speed-Dating richtet sich an Menschen mit Behinderung, die einen Job suchen oder einen neuen Job suchen. Das funktioniert so: Man sitzt dem Arbeitgeber acht Minuten gegenüber und dann hat man acht Minuten Pause und wechselt dann zum nächsten Arbeitgeber. Das macht man zehn Mal. Dann hat man sich zehn Arbeitgebern innerhalb sehr kurzer Zeit vorgestellt. Es ist anders als ein klassisches Bewerbungsgespräch. Wir bereiten die Teilnehmer darauf vor. Sie bekommen eine gute Vorbereitung, weil es etwas völlig anderes ist und es ist auch sehr stressig.

Das Job-Speed-Dating hat bisher drei Mal stattgefunden. Und das mit Erfolg: Von 45 Teilnehmern haben 10 über dieses Format eine Arbeitsstelle gefunden. Aus der Sicht von Alexander Ahrens spielt das Coaching der Teilnehmer vor den Gesprächen eine besondere Rolle:

Wir sehen Behinderung als Menschenrechtsthema an und deswegen spielt die Behinderung an sich, welche Einschränkung der Mensch hat, nicht so eine starke Rolle. Das sagen wir ihnen auch immer. Wichtig sind die Kompetenzen und Stärken, die sie haben. Viele sind sich ihrer Kompetenzen überhaupt nicht bewusst, weil sie jahrzehntelang nur das, was sie nicht können beigebracht bekommen haben.

Stärken betonen, statt Schwächen und Defizite in den Mittelpunkt stellen.

Inklusionsveeinbarungen treffen

Stephan Neumann bei der Veranstaltung Menschen.Rechte: Arbeit.

Stephan Neumann

Einen anderen Weg, um den Arbeitsmarkt für Menschen mit Behinderung zu öffnen ist Stephan Neumann gegangen. Er hat als Vorsitzender der Schwerbehindertenvertretung der Berliner Senatskanzlei im Juni 2018 eine Vereinbarung für berufliche Inklusion mit seinem Arbeitgeber durchgesetzt. Am Beispiel der häufig zugeparkten Behindertenparkplätze im Hof des Berliner Rathauses beschrieb er den langen Weg zur Inklusionsvereinbarung.

Dann habe ich angefangen diese Inklusionsvereinbarung zu formulieren und habe aufgenommen: Ich möchte einen Schwerbehindertenparkplatz sperren, egal was und wer da kommt. Es ist völlig egal, wie viel Autos auf den Hof fahren, einer bleibt frei. Das haben wir gemacht. Mittlerweile sind alle Berliner Verwaltungen dahin gekommen, dass sie auch eine wollen. Das ist zumindest ein Weg. Da steht auch in Paragraf 1 drin, dass wir die Schwerbehindertenquote mehr erhöhen wollen als sie gesetzlich vorgegeben ist.

Mit dieser Vereinbarung sollen die Chancen für Menschen mit Behinderung, einen Arbeitsplatz in der Verwaltung zu finden, erhöht werden. Um zusätzlich einen Bewusstseinswandel in der Verwaltung zu fördern, bietet die Landesakademie für Verwaltung ab 2020 besondere Schulungen für Mitarbeiter an. Dabei geht es zum Beispiel um einfache Sprache. Noch einmal Stephan Neumann:

Die Verwaltungsakademie will mit dieser Reihe ein Pilotprojekt starten, um zu gucken, wie wird es angenommen, wie viel Beschäftigte lassen sich dort schulen. Aber damit, dass die Leute geschult sind, ist es nicht getan. Wenn ich mir überlege, wie der Arbeitsalltag aussieht. Wie soll das funktionieren? Da sitzt der Kollege im Job-Center, der hat 150 oder 180 Akten. Wie soll er denn jetzt noch einen Bescheid in leichter Sprache machen? Aber es ist zumindest ein Anfang.

Auch 10 Jahre nach Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland befinden sich viele Veränderungen hin zu einer beruflichen Inklusion noch am Anfang. Diese wichtigen und notwendigen Veränderungen werden von den vorgestellten Projekten und Maßnahmen auch in Zukunft vorangetrieben.

Das Podium bei der Veranstaltung Menschen.Rechte: Arbeit.

Die nächste und abschließende Veranstaltung der Reihe „Menschen.Rechte. Wie die UN-Behindertenrechtskonvention die Gesellschaft verändert“ findet am 13. November 2019 statt. Dann dreht es sich in der Villa Donnersmarck um das Thema „Menschenrechte durchsetzen“.