10 Jahre UN-BRK

Menschen.Rechte: Recht durchsetzen

Der Hörbericht zur Diskussionsreihe „Menschen.Rechte. Wie die UN-Behindertenrechtskonvention die Gesellschaft verändert“ mit dem Thema: Menschenrechte durchsetzen.
15.11.2019
Blick über das Publikum auf das Podium bei der Veranstaltung Menschen.Rechte: Recht durchsetzen.

Menschen.Rechte: Hörbericht vom 13.11.2019

Zum Abschluss der Reihe „Menschen.Rechte. Wie die UN-Behindertenrechtskonvention die Gesellschaft verändert“ in Kooperation von Fürst Donnersmarck-Stiftung und der Berliner Landeszentrale für politische Bildung diskutierten Podium und Publikum, wie sich Menschenrechte konkret durchsetzen lassen (Artikel 33 ff. der UN-Behindertenrechtskonvention, kurz: UN-BRK). Hören Sie einen Beitrag von Klaus Fechner (reichweiten.net) zur Veranstaltung vom 13. November 2019 in der Villa Donnersmarck.

Hörbericht herunterladen

Transkription zum Mitlesen

Gerlinde Bendzuck spricht bei der Veranstaltung Menschen.Rechte: Recht durchsetzen.

Gerlinde Bendzuck

Die Fürst Donnersmarck-Stiftung betrachtet in Zusammenarbeit mit der Berliner Landeszentrale für politische Bildung die Veränderungen, die die UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland hervorgebracht hat. Anlass ist das 10-jährige Jubiläum der Ratifizierung der Konvention. Sie ist geltendes Recht in Deutschland. Bei einer 5-teiligen Veranstaltungsreihe in der Villa Donnersmarck kommen verschiedene Experten zu Wort. Am 11. September 2019 drehte sich die Diskussion im vierten Teil der Reihe um den Schwerpunkt Arbeit, der in Artikel 27 festgehalten ist.

Vor 10 Jahren wurde die UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland ratifiziert und ist seitdem geltendes Recht. Aus diesem Anlass fragte die Fürst Donnersmarck-Stiftung in Zusammenarbeit mit der Berliner Landeszentrale für politische Bildung in einer fünfteiligen Veranstaltungsreihe, was die Konvention bisher bewirkt hat, was sich seitdem verändert hat. Zum Abschluss der Reihe, am 13. November 2019, wurde beleuchtet, wie es um die rechtliche Durchsetzbarkeit der UN-Konvention (kurz UN-BRK) steht. Gerlinde Bendzuck moderierte die Veranstaltungsreihe. Sie ist Vorsitzende der Landesvereinigung Selbsthilfe Berlin. Zum Einstieg in den letzten Abend beschrieb sie, worum es in Artikel 33 der UN BRK geht. Unter anderem wird dort beschrieben,

Mit welchen Mechanismen die Durchsetzung der Menschenrechte auf den einzelnen Ebenen in Gang gehalten und überprüft wird. Die Staaten richten auf verschiedenen Ebenen focalpoints ein, die das Abkommen durchführen und die Maßnahmen, die in Gang gesetzt werden, koordinieren sollen. Die Zivilgesellschaft, das ist sehr wichtig, wird in den Überwachungsprozess einbezogen. Systematisch und von Anfang an, insbesondere Menschen mit Behinderungen und die sie vertretenden Organisationen partizipieren in vollem Umfang.

Es gibt Erfolge, aber noch zu wenige

Dr. Sabine Bernot bei der Veranstaltung Menschen.Rechte: Recht durchsetzen.

Dr. Sabine Bernot

Um diesen Prozess zu begleiten und zu überwachen, wurde in Deutschland eine Monitoringstelle beim Deutschen Institut für Menschrechte geschaffen. Von dort aus wird die Politik bei Gesetzen und Aktionsplänen beraten und es werden Stellungsnahmen zu Rechtsfragen abgegeben. Darüber hinaus finden Fortbildungen für Richter statt, wie Dr. Sabine Bernot beschreibt. Sie ist beim Deutschen Institut für Menschrechte wissenschaftliche Mitarbeiterin.

Ich hatte 2 Jahre ein Projekt, wo ich Fachveranstaltungen für die Sozialgerichtsbarkeit durchgeführt habe und dafür durch das ganze Bundesgebiet gereist bin. Jetzt habe ich etwas ähnliches für die Betreuungsgerichtsbarkeit, um das Eis zu brechen, weil doch oft Menschenrechte als Politikum verstanden werden und nicht als geltendes Recht. Und das obwohl sie geltendes Recht sind im gleichen Rang mit anderem Recht. Ich glaube, da steht noch sehr viel Arbeit bevor. Es gibt keine Verpflichtung für die Richterschaft, sich fortzubilden.

Aus ihrer Sicht wäre es für ein stärkeres Bewusstsein für die Menschrechte gut, wenn entsprechende Themen bereits im Jura-Studium verpflichtend wären. Sabine Bernot bemerkt aber auch, dass in den vergangenen Jahren die UN-BRK in einigen Gerichtsurteilen eine Rolle gespielt hat.

Es gibt einige Entscheidungen, die auch ganz gut sind. Es gibt vom Sozialgericht Hamburg eine zum Mehrkostenvorbehalt, die ist vom Dezember 2018, wo die Person die nötige Assistenz zugesprochen bekommen hat. Und das wurde mit der UN-BRK begründet. Da wurde gesagt, auch wenn das teurer ist, ist es das, was die Person sich wünscht. Sie hat ein Recht darauf, das selbst zu bestimmen.

Auch das Bundesverwaltungsgericht hat in einem anderen Urteil zu einer Arbeitsassistenz mit der UN-BRK argumentiert. Das seien Erfolge für die Einhaltung der Konvention, es seien aber noch zu wenige, so Bernot.

Mangelndes Bewusstsein für Menschenrechte

Dr. Martin Theben bei der Veranstaltung Menschen.Rechte: Recht durchsetzen.

Dr. Martin Theben

Unterstützung erhält sie von Dr. Martin Theben. Er ist Rechtsanwalt in Berlin. Auch er beklagt ein mangelndes Bewusstsein für das Thema Menschenrechte bei Richtern und Anwälten. Eine Verbesserung der Situation würde es geben, wenn die UN-Fachausschüsse mehr Beachtung bekämen. Die UN-Fachausschüsse bestehen aus unabhängigen Experten und Expertinnen, die für die Überwachung der UN-Menschenrechtsabkommen zuständig sind.

Wenn die Dogmatik so lautet, dass die UN-BRK, soweit sie nicht einklagbare individuelle Ansprüche enthält, zumindest als Auslegungshilfe dient, dann brauche ich ja irgendwelche Materialien, um diese Auslegung zu vollziehen. Und wer liefert mir diese Materialien, wenn nicht die Stellungsnahmen der UN-Fachausschüsse. Dann kann ich ja nicht einfach sagen, das interessiert mich nicht. Darin sehe ich den größten Auftrag an uns Juristen, sich stärker mit der Rechtsverbindlichkeit und der Stellung der UN-Fachausschüsse auseinanderzusetzen.

Das hätte ganz praktische Folgen und viel mehr Urteile würden die Vorgaben der UN-BRK berücksichtigen. Martin Theben sieht einen weiteren wichtigen Schritt darin, beispielsweise den Zugang zu öffentlichen Einrichtungen einklagen zu können. Bisher gab es nur Entschädigungen, wenn keine „angemessenen Vorkehrungen“ für eine freien Zugang getroffen wurden.

Wir müssen es in den Gesetzen hinbekommen, dass aus diesem Begriff der „angemessenen Vorkehrungen“ und der Schlussfolgerung, wenn die nicht da sind, dann nicht nur eine Kompensation erfolgt, sondern dass wir eine „angemessene Vorkehrung“ einklagen können. Und nicht nur einen finanziellen Ausgleich, wenn die nicht da ist. Das wäre ein Meilenstein. Das meint nämlich echte Teilhabe und Durchsetzung von Teilhabe.

Darüber hinaus sieht er eine weitere Möglichkeit, der UN-BRK mehr Nachdruck zu verleihen in öffentlichen Protesten der Betroffenen – etwa durch Mahnwachen oder Demonstrationen. So könnte Druck auf die Politik ausgeübt werden, bei der Gesetzgebung stärker die UN-BRK zu beachten.

Diskriminierung und Gleichstellung gehen gegenüber Wirtschaftsthemen schnell unter

Sebastian Walter bei der Veranstaltung Menschen.Rechte: Recht durchsetzen.

Sebastian Walter

Sebastian Walter vertrat die Seite der Politik bei der Diskussion, der Grünen-Politiker ist Mitglied im Berliner Abgeordnetenhaus. Sein Blick auf die vergangenen 10 Jahre und das Vorankommen der Rechte der Menschen mit Behinderung ist eher kritisch.

2009 gab es von der Fraktion der Grünen im Berliner Abgeordnetenhaus direkt einen Antrag, wie setzen wie die UN BRK in Berlin um. Dazu eine Aufforderung an den Senat, das zu tun. Wenn ich mir jetzt anschaue, was alles seitdem passiert ist, dann sind viele weitere Papiere geschrieben worden, die aber alle nicht dazu geführt haben, dass es zu großen Schritten nach vorne gekommen ist. Das sage ich auch mit Selbstkritik, denn seit Ende 2016 sind wir ja auch in der Regierung mitverantwortlich.

Aus seiner Erfahrung gehen Themen der Menschenrechte, der Diskriminierung und Gleichstellung gegenüber Wirtschaftsthemen schnell unter – was spätestens bei der Verteilung finanzieller Mittel deutlich wird, so Walter. Trotzdem erkennt er politische Fortschritte, so zum Beispiel beim Landesantidiskriminierungsgesetz, das zurzeit verhandelt wird.

Es gibt auch einen Teil, der Diversität für die öffentliche Verwaltung festschreibt und das zu einem Leitprinzip macht. Das wird zum einen definiert und zum Zweiten werden konkrete Maßnahmen benannt. Das bedeutet, dass es zum Beispiel Fort- und Weiterbildung für das Personal geben soll. Aber auch, dass Verwaltung, wenn sie Organisationsentwicklung und -untersuchungen macht, dass sie dort auch die Merkmale Diskriminierung, Rassismus und andere aufnehmen. Und dass die Strukturen dahingehend untersucht werden sollen. Auch dass die Frage der Personaleinstellungen auch nach Diversitätsmerkmalen viel stärker orientiert sein muss.

Alle Experten plädierten während der Diskussion für einen Bewusstseinswandel in Politik und Gerichtsbarkeit im Sinne der UN-BRK und für das Schließen rechtlicher Lücken. Da ist der Gesetzgeber gefragt.

In der 5-teiligen Veranstaltungsreihe „Menschen.Rechte. Wie die UN-BRK die Gesellschaft verändert.“ ging es in der Villa Donnersmarck um die Schwerpunkte Bildung, Politische Teilhabe, Gesundheit, Arbeit und Recht. Mit-Veranstalter Thomas Gill, von der Berliner Landeszentrale für politische Bildung, zieht ein positives Fazit:

Politische Bildung will Menschen für bestimmte Fragestellungen sensibilisieren und will Menschen einladen eine gewisse Sensibilität zu entwickeln. Ich glaube, das ist ein Punkt, den die UN-BRK ganz stark auf die Tagesordnung gesetzt hat. Und das in einem sehr umfassenden Sinne. Das gab es vorher in dem Maße menschenrechtlich noch nicht. Ich nehme das auch als Auftrag für die Landeszentrale für die politische Bildung mit.

Ein Thema, das auch in den kommenden 10 Jahren von Bedeutung sein wird.