Drei punkte und ein Fragezeichen.

FAQ: Ambulant Betreutes Wohnen

Fragen und Antworten

Hier beantworten wir Ihre häufig gestellten Fragen zum Thema Ambulant Betreutes Wohnen in Berlin.

Aufnahmemanagement

Sie haben Fragen zu unseren Betreuungsangeboten? Sie haben Interesse an einem Platz im Ambulant Betreuten Wohnen? Dann melden Sie sich gerne bei uns!

Telefon: 0172 303 474 9

aufnahme.abw@fdst.de

Zum Kontaktformular

Was sind die Voraussetzungen für das Ambulant Betreute Wohnen?

Unsere Angebote richten sich grundsätzlich an Menschen mit Körper- oder Mehrfachbehinderung, insbesondere nach Schädel-Hirn-Trauma (SHT) oder Schlaganfall. Wir bieten sozialpädagogische Unterstützung im Alltag an.

Die Voraussetzung für eine Betreuung ist eine Kostenübernahme durch die Sozialhilfe, Berufsgenossenschaften oder anderer Kostenträger. Wir sind Ihnen bei der Antragstellung gerne behilflich.

Was kostet das Ambulant Betreute Wohnen?

Die Kosten für das Ambulant Betreute Wohnen unterscheiden sich abhängig von der Wohn- und Betreuungsform. Sie müssen diese Leistungen aber in der Regel nicht selbst zahlen. Das Ambulant Betreute Wohnen ist ein Angebot der Eingliederungshilfe (SGB IX) und steht somit Menschen mit Behinderung zur Verfügung, die einen Bedarf an sozialpädagogischer Unterstützung haben. Die Bezirksämter beraten Sie individuell über die Leistungen der Eingliederungshilfe, die Ihnen zustehen. Gerne können Sie sich bei weiteren Fragen bei uns melden.

Was ist Eingliederungshilfe?

Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung ist eine Leistung Sozialleistung auf Grundlage des SGB IX. Die Leistungen gliedern sich in vier Gruppen:

  • Soziale Teilhabe
  • Teilhabe am Arbeitsleben
  • Medizinische Rehabilitation
  • Teilhabe an Bildung

Um die Eingliederungshilfe zu erhalten, müssen Sie einen Antrag stellen. Dann können Leistungen übernommen werden, wie zum Beispiel:

  • Assistenz 
  • persönliche Unterstützung in der eigenen Wohnung (Betreutes Einzelwohnen)
  • Wohnen in Wohngemeinschaften oder besonderen Wohnformen

Die Bezirksämter beraten Sie individuell über die Leistungen und die Antragstellung. Hier finden Sie nähere Informationen.

Wie bekomme ich einen Platz im Ambulant Betreuten Wohnen?

Wenn Sie Interesse an einem Platz im Ambulant Betreuten Wohnen haben, rufen Sie uns bitte unter der Telefonnummer 0172 303 474 9 an oder schreiben Sie uns eine E-Mail an aufnahme.bw@fdst.de.

Ich suche eine Wohnung. Können Sie mir eine Wohnung vermitteln?

Das Ambulant Betreute Wohnen hat verschiedene Betreuungsangebote.

Wenn Sie in einer eigenen Wohnung wohnen, kommt das Betreute Einzelwohnen für Sie in Frage. Den Wohnraum dafür können wir Ihnen nicht zur Verfügung stellen. Die Voraussetzung für das Betreute Einzelwohnen ist, dass Sie bereits über eine eigene Wohnung verfügen oder planen, demnächst eine eigene Wohnung zu beziehen (z.B. wenn Sie noch bei den Eltern wohnen). Sie müssen die eigene Wohnung oder die Aussicht darauf also mitbringen. Das Ambulant Betreute Wohnen vermittelt keine Wohnungen weiter.

Wenn Sie sich für einen Platz in einer Wohngemeinschaft oder Wohnen mit Intensivbetreuung interessieren, klären wir gerne in einem persönlichen Gespräch, ob diese Art der Unterstützung für Sie die richtige ist. Das eigene Zimmer innerhalb des Wohnverbunds ist Teil unserer Angebote.