Villa Donnersmarck

Hörbericht gendergerechte Inklusion

Der Hörbericht zur Online-Diskussion zum Thema Intersektionalität vom 17. Juni 2021.
24.06.2021
Im oberen Teil des Bildes sind ein Rollstuhlzeichen und symbole für Mann und Frau zu sehen. Im unterteil ist eine Zoom Konferenz zu sehen.

Podcast der Online-Diskussion "Geschlecht: behindert. Gendergerechte Inklusion" am 17. Juni 2021

Frauen mit Behinderung steht gemäß der UN-Behindertenrechtskonvention besonderer Schutz vor Formen der Mehrfachdiskriminierung zu, als Frau und behinderte Person. Im Verhältnis von Behinderung und Gender ist ein neues, intersektionales Bewusstsein für zusätzliche Formen der Diskriminierung entstanden. Dennoch sind viele strukturelle Benachteiligungen weiterhin vorhanden. Die Berliner Landeszentrale für politische Bildung fragte zusammen mit der Fürst Donnersmarck-Stiftung am 17. Juni 20210 auf einer Online-Podiumsdiskussion, wo wir als Gesellschaft auf dem Weg zu einer gendergerechten Inklusion stehen. Hören Sie einen Beitrag von Klaus Fechner. (reichweiten.net)

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Transkription zum Mitlesen

Frauen mit Behinderung erleben in vielen Fällen eine mehrfache Diskriminierung. Zum einen als Frau und zum anderen als behinderte Person. Wo kommt das besonders häufig vor und welche Ursachen gibt es? Was ist notwendig, um eine gendergerechte Inklusion zu erreichen? Mit diesen Fragen beschäftigte sich eine Online-Diskussion der Berliner Landeszentrale für politische Bildung in Kooperation mit der Fürst Donnersmarck-Stiftung am 17. Juni 2021.

Zu Beginn wurde das Problem an Beispielen verdeutlicht. Etwa im Gesundheitsbereich, wenn gynäkologische Arztpraxen nicht barrierefrei zugänglich oder ausgestattet sind. Ein weiterer großer Bereich, in dem Mehrfachdiskriminierung häufig vorkommt, ist der Arbeitsalltag. Antje Barten vom Antidiskriminierungsbüro Sachsen verdeutlicht diesen Aspekt mit Fakten.

Screenshot: Antje Barten während der Online-Diskussion.

Antje Barten, Antidiskriminierungsbüro Sachsen

Die Statistik liefert Beweise

Frauen mit Behinderung verdienen statistisch bewiesen weniger als Frauen ohne Behinderung, aber auch weniger als Männer mit Behinderung. Zum Beispiel: Nur 9 % der Frauen mit Behinderung in Deutschland verdienen über 2.000 € netto im Monat. Also ein Gehalt, von dem man ein Leben gut bestreiten kann.

Die Journalistin Judyta Smykowski erlebt Diskriminierungen in ganz alltäglichen Situationen. Sie macht das an der Sprache deutlich.

Screenshot: Judyta Smykowski während der Online-Diskussion.

Judyta Smykowski, Sozialheld*innen

Diskriminierungen im Alltag

Ich als Frau mit Behinderung, wenn ich mit dem Rollstuhl unterwegs bin in öffentlichen Verkehrsmitteln, dann heißt es öfter „Wo will der Rollstuhl raus?“ von den Fahrerinnen und Fahrern. Da wird meine gesamte Person in den Hintergrund gestellt und ich bin dann nur noch der Rollstuhl. Da sieht man sprachlich, dass es sehr viele Verallgemeinerungen gibt und vieles, was nicht gesehen und erkannt wird.

Von politischer Seite wird bereits viel gegen Mehrfachdiskriminierungen unternommen, betont Barbara König. Sie ist Staatssekretärin in der Berliner Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung. Zum Beispiel wurde im Juni 2021 das erste komplett barrierefreie Frauenhaus in Berlin eröffnet.

Screenshot: Barbara König während der Online-Diskussion.

Barbara König, Staatssekretärin für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung

Maßnahmen gegen strukturelle Diskriminierung entwickeln

Das haben wir dringend benötigt, weil natürlich Frauen mit Behinderung auch Gewalt erfahren, häusliche und sexualisierte Gewalt. Wir hatten bislang nur ein barrierefreies Zimmer von über 300 Plätzen in Berlin. Jetzt haben wir hier ein Haus geschaffen mit 40 Plätzen, davon sind für 15 Plätze die Zimmer komplett barrierefrei. Aber auch das gesamte Gebäude, der Küchen-, Bad- und Sanitärbereich bis hin zum Außenbereich ist barrierefrei.

Um Diskriminierungen am Arbeitsplatz entgegenzuwirken gibt es das Instrument der Ausgleichsabgabe, die Arbeitgeber zahlen müssen, die eine zu geringe Zahl an Menschen mit Behinderung beschäftigen. Eine Maßnahme, die sich König auch für andere gesellschaftliche Bereiche vorstellen kann, zum Beispiel im Gesundheitssystem.

Das könnte ein Ansatz sein, den man vielleicht auf andere Bereiche übertragen könnte. Wir hatten gerade erst gestern im „Netzwerk Frauengesundheit“ eine Überlegung, dass man das für Arztpraxen einführen könnte. Also, die die nichts tun und nicht barrierefrei sind, dass die in eine Umlage einzahlen und andere können aus diesen Töpfen teure Umbaumaßnahmen finanzieren.

Politische und Gesellschaftliche Auseinandersetzung mit dem Thema

Politik könne Gesetze schaffen, damit Themen voranbringen und Bewusstsein für Probleme schaffen, so König. Für Antje Barten ist Bewusstsein schaffen nur ein Schritt in die richtige Richtung. Ein weiterer wichtiger Schritt ist für Sie die verpflichtende Einrichtung von Frauenbeauftragten in Behinderteneinrichtungen.

Es braucht Verpflichtungen von Einrichtungen, selbst tätig zu werden. Ein Beispiel aus der Praxis: Wir haben eine Ratsuchende begleitet, die in der Werkstatt sexualisierte Übergriffe erlebt hat durch andere Werkstattangestellte. Es war so schwierig für Veränderung zu sorgen. Die Frau war gerne in der Werkstatt. Es hätte großen Aufwand gemacht mit dem Träger der Eingliederungshilfe eine andere Werkstatt für die Person zu finden. Und wir waren abhängig, dass die anderen, die aber auch von der Eingliederungshilfe diesen Platz rechtmäßig haben, nicht mehr in der Werkstatt arbeiten können. Sie haben sich jeden Tag gesehen und es wurde nicht ernst genommen.

Darüber hinaus müssten die Betroffenen selbst entscheiden können, so Barten. Das bedeutet, die Positionen, in denen es um Behinderung und Geschlecht geht, sollten von denen besetzt werden, die es betrifft. Also Heime sollten von Menschen mit Behinderung geleitet werden und sie sollten in den entscheidenden Positionen sitzen wie Heimaufsicht und Werkstatträte. Außerdem sollten die Einrichtungen für Menschen mit Behinderung häufiger und kritischer kontrolliert werden.  Mit diesen strukturellen Änderungen könnten Mehrfachdiskriminierungen an vielen Stellen vermieden werden.

Für die Journalistin Judyta Smykowski ist ein weiterer Aspekt wichtig. Eine offene Einstellung aller in der Gesellschaft und die Bereitschaft sich mit den Themen Behinderung, Diversität und Geschlechtergerechtigkeit auseinanderzusetzen.

Dass das Wort Berührungsängste gegenüber Menschen mit Behinderung nicht mehr als Argument gilt. Besonders nicht in leitenden Positionen oder Gremien, in denen Entscheidungen getroffen werden. Dass die Mehrheitsgesellschaft sich mehr bildet und nicht so oft sagt „Man weiß nicht, wie man mit behinderten Menschen umgeht“. Es gibt den Journalismus, es gibt Suchmaschinen. Man kann alle Fragen, die man an Minderheiten hat, sich ergoogeln und sich weiterbilden. Das ist eine Aufgabe.

Die bei der Online-Diskussion genannten Vorschläge sind wichtige Schritte, um strukturelle Benachteiligungen abzubauen. Der Weg hin zu einer gendergerechten Inklusion wird aber noch ein weiter sein. Die Berliner Landeszentrale für politische Bildung und die Fürst Donnersmarck-Stiftung werden diesen Weg weiterhin konstruktiv begleiten.