Ambulanter Dienst

Impfung Angehörige

Der Ambulante Dienst der FDST unterstützt Angehörige von Klientinnen und Klienten Codes für Berliner Impfzentren zu erhalten.
17.03.2021

Ambulanter Dienst unterstützt enge Kontaktpersonen

Die Fürst Donnersmarck-Stiftung unterstützt die Angehörigen der Klienten des Ambulanten Dienstes dabei, Codes für eines der Berliner Impfzentren zu erhalten.

Am Donnerstag, den 11. März 2021, hat die Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung mitgeteilt, dass sich Kontaktpersonen von Pflegebedürftigen an Pflegedienste wenden können, um Codes für Impfungen gegen das Corona-Virus zu erhalten. Dies ist auch beim Ambulanten Dienst der Fürst Donnersmarck-Stiftung möglich.

Voraussetzungen

Wenn Sie einen Impfcode vom Ambulanten Dienst der Fürst Donnersmarck-Stiftung erhalten wollen, müssen folgende Kriterien erfüllt sein:

  • Der Pflegebedürftige muss bereits vom Ambulanten Dienst der Fürst Donnersmarck-Stiftung regelmäßig betreut oder beraten werden. Neuanmledungen können nicht sofort berücksichtigt werden.
  • Der Pflegebedürftige muss der in der Corona-Impfverordnung in §3 Abs. 1 Ziffer 3a genannten Personengruppe angehören.

Sollte ein Angehöriger von Ihnen zu der genannten Personengruppe gehören und bereits vom Ambulanten Dienst der Stiftung betreut werden, können Sie unter 030-406058-0 oder amb.dienst@fdst.de mit uns Kontakt aufnehmen.

Weiteres Vorgehen

Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten Sie von uns einen Impfcode. Mit diesem können Sie sich in einem der Berliner Impfzentren anmelden und einen individuellen Impftermin vereinbaren.

Aktuelle Einschränkungen

Da aktuell die Impfungen mit dem Impfstoff von AstraZeneca ausgesetzt wird, ist auch die Impfkampagne verlangsamt. Wir können deswegen keine Aussagen dazu treffen, wann eine Impfung für Sie möglich sein wird.