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Kürzungen in der EGH: Was die „Streichliste“ bedeutet

Seit Mitte April sorgt ein internes „Vorschlagsbuch“ für heftige Proteste innerhalb der sozialen Landschaft Deutschlands.
29.04.2026
Eine Gruppe Menschen, darunter auch Rollstuhlfahrende, halten ein Banner mit der Aufschrift "Berlin sagt Nein zu Kprzungen in der Eingliederungshilfe" nach oben.

Klare Stellungnahme von Podiums- sowie Publikumsgästen nach der Veranstaltung zum Thema: „Nur dagegen oder auch dabei?“ Protest von Menschen mit Behinderung gestern, heute und morgen.

Das in einer Arbeitsgruppe von Bundeskanzleramt, mehreren Bundesministerien, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden erarbeitete e Papier enthält über 70 Ideen, wie Sozialausgaben um ein Volumen von mindestens 8,6 Mrd. Euro reduziert werden könnten – vor allem in der Kinder- und Jugendhilfe sowie der Eingliederungshilfe. Das Papier wurde dem Paritätischem Wohlfahrtsverband zugespielt, der es am 16. April öffentlich gemacht und kommentiert hat.

Auslöser sind vor allem die Kommunen, die seit Jahren beklagen, ihnen würden durch Bundesgesetze umfangreiche Leistungsansprüche aufgebürdet, ohne dass die Gegenfinanzierung gesichert sei. Unter dem Titel „effizienter Ressourceneinsatz bei Leistungsgesetzen“ sollen die Vorschläge die kommunalen Haushalte entlasten.

Was steht konkret in den Vorschlägen

Die Spannweite der diskutierten Maßnahmen ist groß. Besonders kritische Punkte sind unter anderem:

  • Streichung individueller Rechtsansprüche auf Schulbegleitung
    Individuelle Ansprüche auf eine eigene Schulbegleitung für Kinder mit Behinderung oder Lernschwierigkeiten sollen entfallen.
  • Umstellung auf Gruppenlösungen („Pooling“) statt Einzelfallhilfen
    Leistungen zur sozialen Teilhabe sollen „soweit möglich gemeinsam in Anspruch“ genommen werden.
  • Begrenzung von Hilfsmitteln und Festlegung von Kostengrenzen
    Erstellung einer Liste von Hilfsmitteln, die bewilligt werden dürfen, bzw. Einführung von Kostenobergrenzen für Hilfsmittel.
  • Absenkung von Vermögensgrenzen
    Prüfung, ob Vermögensgrenzen für leistungsberechtigte Menschen mit Behinderungen abgesenkt werden können. Betroffene müssten dann stärker eigenes Vermögen aufbrauchen, bevor Leistungen der Eingliederungshilfe greifen.
  • Deckelung von Fahrtkosten
    Überlegung, ob anfallende Fahrtkosten (z.B. zu Werkstätten, Tagesförderstätten, Therapien) gedeckelt werden können, um Ausgaben der Träger der Eingliederungshilfe zu reduzieren.
  • Einschränkung des Wunsch- und Wahlrechts
    Das Wunsch- und Wahlrecht von Menschen mit Behinderungen bei der Ausgestaltung von Leistungen (z.B. Wohnform, Anbieterwahl) soll eingeschränkt werden.

Breite Kritik an den Vorschlägen

Der Paritätische Wohlfahrtsverband hat das vertrauliche Papier öffentlich gemacht und spricht angesichts der Vorschläge von einem drohenden „Kahlschlag bei Alltagshilfen“ mit „einschneidenden Folgen für Betroffene und ihre Familien“. Einige Vorschläge stünden nach Einschätzung des Verbandes im offenen Widerspruch zur UN-Behindertenrechtskonvention und zur UN-Kinderrechtskonvention.

Die Diakonie Deutschland, die Paritäter und viele andere Organisationen kritisieren vor allem das Verfahren: Streichlisten würden „hinter verschlossenen Türen“ verhandelt, ohne Betroffene und Fachverbände einzubeziehen. Das sei ein „beispielloser Vorgang“, der „mit dem sozialen Frieden spielt“, warnt Diakonie-Präsident Rüdiger Schuch.

Denn wenn weitreichende Strukturentscheidungen in Arbeitsgruppen vorbereitet werden, ohne Selbstvertretungsorganisationen von Menschen mit Behinderungen, Fachverbände und Wissenschaft systematisch einzubeziehen, entsteht der Eindruck eines rein haushaltspolitisch gesteuerten Prozesses.

Weniger individuelle Alltagshilfen für Menschen mit Behinderung

Der Paritätische warnt, dass damit genau jene Alltagshilfen ausgedünnt würden, die es Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen mit Behinderungen überhaupt erst ermöglichen, Schule, Ausbildung, Arbeit oder Freizeitangebote wahrzunehmen.

Die behindertenpolitische Sprecherin der Grünen, Corinna Rüffer, spricht in diesem Zusammenhang von einem „Frontalangriff auf Inklusion und Kinderrechte“.

Diakonie-Präsident Schuch ordnet diese Richtung klar ein: Wer „ausgerechnet bei Kindern und Jugendlichen mit Lernschwierigkeiten oder Behinderungen den Rotstift ansetzt“, verletze zentrale Werte des Sozialstaats. Chancengerechtigkeit sei kein Almosen, sondern ein „zentrales Versprechen, das dieses Land stark gemacht hat“.

Was auf dem Spiel steht: Perspektive der Praxis

Für die Leistungserbringer bedeuten die diskutierten Einschnitte erhebliche Unsicherheit. Sollte ein Teil der Vorschläge umgesetzt werden, hätte das mittel- und langfristige Folgen:

  • Verschiebung von Verantwortung: Wenn Kommunen mehr Aufgaben „in Eigenregie“ übernehmen, droht eine Abkehr vom bewährten subsidiären Miteinander von öffentlichen und freien Trägern. Die Diakonie warnt ausdrücklich vor der Annahme, Kommunen könnten die Arbeit mit Menschen mit Behinderung und in der Kinder- und Jugendhilfe „günstiger“ selbst übernehmen. Das widerspreche darüber hinaus dem Grundprinzip des Sozialstaats und schwäche Demokratie und Vielfalt.
  • Langfristige Folgekosten: Zahlreiche Verbände weisen darauf hin, dass Kürzungen bei frühzeitigen Unterstützungsleistungen regelmäßig zu höheren Folgekosten führen – etwa durch Schulabbrüche, verfestigte Exklusion am Arbeitsmarkt oder steigende Ausgaben im Gesundheitssystem.

Sozialverbände wie der Paritätische, Arbeiterwohlfahrt, Diakonie und andere kritisieren daher nicht nur die inhaltliche Richtung, sondern auch eine kurzsichtige politische Logik: Kurzfristige Haushaltsentlastung werde über die langfristige Sicherung von Teilhabe- und Kinderrechten gestellt.

Position der Fürst Donnersmarck-Stiftung

Die Fürst Donnersmarck-Stiftung ist der Rehabilitation, Betreuung, Unterstützung und Förderung von Menschen mit Behinderungen verpflichtet. Unser Ziel ist eine Gesellschaft, in der Teilhabe selbstverständlich ist – nicht eine, in der Assistenzleistungen als Kostenproblem verhandelt werden.

Daher schließt sie sich der breiten Kritik an dem Vorschlagspapier an. Viele der vorgeschlagenen Maßnahmen greifen tief in die individuellen Rechte von Menschen mit Behinderung, Kindern und Jugendlichen ein. Sie entsprechen nicht geltender Rechtslage, senden falsche Signale an die Gesellschaft und sind sozialökonomisch unklug.

Nicht „Wie viel Teilhabe können wir uns noch leisten?“ sollte den Diskurs bestimmen, sondern „Welche Strukturen brauchen wir, damit die in der UN-Behindertenrechtskonvention verankerten Rechte endlich vollumfänglich eingelöst werden?“.

Statt Streichlisten hinter verschlossenen Türen braucht es eine offene, transparente Debatte und Lösungen, die gemeinsam mit den Betroffenen, ihren Selbstvertretungen, den Fachverbänden und Trägern erarbeitet werden.