Allgemeine Fragen
Was ist geplant?
Die Stiftung plant, eine Gefährdungsbeurteilung für psychische Belastungen durchzuführen. Dafür werden alle Mitarbeitenden zu einer anonymen Online-Befragung eingeladen. In dieser Umfrage geht es darum, welche psychischen Belastungen im Zusammenhang mit Ihrem Arbeitsalltag auftreten.
Warum wird eine Gefährdungsbeurteilung für psychische Belastungen durchgeführt?
Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung ist gesetzlich vorgeschrieben und gehört zum Arbeitsschutz. Es soll erfasst werden, welche Bedingungen im Arbeitsalltag die mentale Gesundheit belasten oder stärken – etwa Zeitdruck, Teamzusammenhalt oder Handlungsspielräume. Ziel ist es, Belastungen zu verringern, positive Aspekte zu fördern und Chancen für Verbesserung der Arbeitsbedingungen zu heben.
Warum jetzt?
Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen muss regelmäßig aktualisiert werden. Mit der Befragung im Jahr 2018 fand eine Erhebung zur betrieblichen Gesundheit statt. Nun möchten wir erneut eine Befragung durchführen, weil sich durch den Wechsel in der Geschäftsführung und die Corona-Pandemie der Arbeitsalltag verändert hat, denen wir gerecht werden wollen. Mit dieser Befragung geht es um den Teilaspekt psychischer Belastungen im Arbeitskontext, der in den aktuellen Gefährdungsbeurteilungen der Fürst Donnersmarck-Stiftung noch nicht erfasst wurde.
Wer kann an der Befragung teilnehmen?
Alle Mitarbeitenden der Stiftung sind eingeladen, sich zu beteiligen. So können möglichst viele Sichtweisen und Erfahrungen berücksichtigt werden.
Bin ich verpflichtet, an der Befragung teilzunehmen?
Nein, eine Teilnahme ist freiwillig- aber jede Stimme ist wichtig und macht die Ergebnisse aussagekräftiger. Ob Sie an der Befragung teilnehmen wird nicht erfasst und es hat keine negativen Folgen, wenn Sie nicht an der Befragung teilnehmen.
Was habe ich persönlich von der Teilnahme?
Durch Ihre Teilnahme helfen Sie, Belastungen und Verbesserungsmöglichkeiten im Arbeitsalltag sichtbar zu machen. Gemeinsam können wir so gezielte Maßnahmen entwickeln, die die Belastungen verringern und das Wohlbefinden aller stärken.
Was sind Beispiele für psychische Belastungen am Arbeitsplatz?
Zu psychischen Belastungen am Arbeitsplatz zählen zum Beispiel hoher Zeitdruck, unsichere Aufgabenverteilung, ständige Erreichbarkeit, schlechte Kommunikation oder Konflikte im Team.
Wer wertet die Ergebnisse aus?
Die Auswertungen erfolgen durch einen externen, unabhängigen Dienstleister. Mit der Durchführung und Auswertung der Befragung wurde das Berliner Unternehmen „Die GesundheitsManager BGM GmbH“ beauftragt.
Wie wird sichergestellt, dass die Ergebnisse tatsächlich zu Verbesserungen führen?
Die Ergebnisse werden mit der Geschäftsführung, den Führungskräften und Beschäftigten besprochen, daraus werden Maßnahmen abgeleitet und umgesetzt. Alle Mitarbeitenden werden über die Ergebnisse informiert werden und sowohl die Mitarbeitervertretungen (MAV) der einzelnen Einrichtungen als auch die Gesamtmitarbeitervertretung (GMAV) sind in die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Befragung aktiv eingebunden.
Anonymität und Datenschutz
Ist meine Teilnahme wirklich anonym?
Ja, die Befragung wird vollständig anonym erfolgen. Es werden keine personenbezogenen Daten erfragt und Auswertung der Fragebögen erfolgt ausschließlich durch den Dienstleister. Die Stiftung hat keinen Zugriff auf die ausgefüllten Fragebögen.
Können Rückschlüsse auf meine Person gezogen werden?
Nein, es können keine Rückschlüsse auf einzelne Personen gezogen werden. Ihre Antworten werden vertraulich ausgewertet und ausschließlich in Gruppen von mindestens fünf Personen, in zusammengefasster Form betrachtet.
Was passiert mit meinen Antworten, wenn die Befragung abgeschlossen ist?
Die ausgefüllten Fragebögen werden ausschließlich für die Gefährdungsbeurteilung genutzt und danach gelöscht.
Wer bekommt Einblicke in die Ergebnisse?
Nur der Dienstleister verarbeitet ausschließlich die anonymisierten Fragebögen. Lediglich die zusammengefassten Ergebnisse werden an die Stiftung weitergegeben.
Ablauf und Organisation
Wie lange dauert die Befragung?
Die Bearbeitung des Fragebogens wird nicht viel Zeit in Anspruch nehmen. Man sollte sich für die Beantwortung der Fragen etwa 20 bis 25 Minuten nehmen. Das Ausfüllen des Fragebogens ist Arbeitszeit. Jede Einrichtung organisiert dies zeitlich und nach individuellem Bedarf.
Wann findet die Befragung statt?
Für die Befragung haben wir einen Zeitraum von etwa vier Wochen vorgesehen. Der Start ist für Mitte November geplant. Innerhalb des Befragungszeitraums können Sie flexibel teilnehmen.
Wie erfahre ich, wann und wie ich an der Befragung teilnehmen kann?
Alle Mitarbeitenden der Stiftung erhalten vor Beginn der Befragung eine E-Mail des Dienstleisters mit den Zugangsdaten zum Online-Fragebogen. Die Nachricht wird an Ihre dienstliche E-Mail-Adresse geschickt. Darin finden Sie eine genaue Anleitung zur Teilnahme an der Befragung.
Wo kann ich an der Befragung teilnehmen?
Die Befragung ist online zugänglich und kann von jedem internetfähigen Gerät bearbeitet werden- auch über ein Smartphone.
Kann ich die Befragung unterbrechen und später fortsetzten?
Ja, es ist möglich die Befragung zwischendurch zu pausieren und zu einem späteren Zeitpunkt fortzusetzen. Ihr Fortschritt wird zwischengespeichert.
Kann ich nachträglich meine Antworten ändern?
Ja, aber sobald Sie den Fragebogen abgeschlossen und abgeschickt haben, können Ihre Antworten nicht mehr geändert werden.
Was mache ich, wenn ich technische Probleme bei der Online-Befragung habe?
In Ihrer Einladung zur Befragung finden Sie Informationen, an wen Sie sich bei Rückfragen wenden können – sowohl intern als auch beim externen Dienstleister. Gelingt dies nicht, so wenden Sie sich bitte an Frau Mirjam Kros-Sharma (Personalabteilung) oder Herrn Marco Quoohs (Projektmanager Digitalisierung).
Inhalte und Fragen
Warum werden Fragen zu meinem Arbeitsort gestellt?
Die Abfrage des Arbeitsortes (z.B. AD, TAP, PAN, etc.) dient ausschließlich dazu, die Ergebnisse gezielt auswerten zu können und bereichsspezifische Belastungen besser erkennen zu können und passgenaue Maßnahmen einzuleiten.
Warum wird nach meinem Tätigkeitsfeld gefragt?
Es wird die Abfrage des Tätigkeitsfeldes (z.B. Verwaltung, pflegerische Tätigkeit, therapeutische Tätigkeit, etc.) geben. Sie ermöglicht es, unterschiedliche Arbeitsaufgaben und -anforderungen gezielt zu berücksichtigen. So kann festgestellt werden, ob bestimmte Tätigkeiten mit speziellen Belastungen verbunden sind und darauf aufbauend passende Maßnahmen entwickeln.
Was ist, wenn die Fragen nicht zu meiner Tätigkeit passen oder ich sie nicht beantworten möchte?
Fragen, die nicht zu Ihrer Tätigkeit passen oder Fragen, die Sie nicht beantworten möchten, können mit „stimmt gar nicht“ oder „keine Angabe“ beantwortet werden.
Erhalten alle Mitarbeitenden die gleichen Fragen?
Grundsätzlich erhalten alle Mitarbeitenden die gleichen Fragen, jedoch gibt es individuelle Fragen für Themen wie z.B. mobiles Arbeiten, Führungsaufgaben, Schichtarbeit oder Bildschirmarbeit.
Darf ich Probleme ansprechen?
Ja, unbedingt! Durch Ihre ehrlichen Antworten helfen Sie und alle weiteren Teilnehmenden an der Befragung, Probleme sichtbar zu machen und Arbeitsbedingungen gezielt zu verbessern.
Wird auch nach positiven Aspekten meiner Tätigkeit gefragt?
Ja, neben Belastungen werden auch förderliche Arbeitsbedingungen wie Teamzusammenhalt, Unterstützung oder Handlungsspielräume abgefragt.
Gibt es auch Platz für eigene Kommentare oder Vorschläge?
Ja, in der Befragung wird es auch die Freitextfeld für eigene Hinweise und Wünsche geben.
Wirkung und Nutzen
Wie werden die Ergebnisse den Mitarbeitenden zurückgemeldet?
Die Ergebnisse werden in zusammengefasster Form allen Mitarbeitenden vorgestellt.
Welche Maßnahmen können aus der Befragung entstehen?
Es können zum Beispiel Verbesserungen in Arbeitsorganisation, Kommunikation, Führung oder Arbeitsumgebung entstehen. Welcher Art die Maßnahmen sind, wird davon abhängen, was die Auswertung der Fragebögen ergibt.
Wer ist verantwortlich für die Umsetzung der Maßnahmen?
Die Geschäftsführung ist gemeinsam mit den Führungskräften dafür zuständig, geeignete Maßnahmen umzusetzen. Das begleitende Projektteam, der auch Mitglieder einzelner Mitarbeitervertretungen und der Gesamtmitarbeitervertretung angehören ist beauftragt, die einzelnen Bereiche bei der Initiierung von Maßnahmen zu beraten und bei Bedarf, die Umsetzung der Maßnahmen zu begleiten.
Wie wird überprüft, ob sich etwas verbessert hat?
Ein wesentlicher Bestandteil der Überprüfung wird sein, die Befragung in regelmäßigen Abständen zu wiederholen. Auf diese Weise können Entwicklungen und weiterer Handlungsbedarf kontinuierlich nachvollzogen werden.