Aufnahme
Die Dauer des Aufenthaltes ist zeitlich unbegrenzt. Aufgenommen werden Menschen mit Behinderungen infolge erworbener Hirnschädigungen mit Anspruch auf Leistungen der Eingliederungshilfe gemäß §§53,54 ff und §§ 75-81 SGB XII § 43a SGB XI.
Die sozialrechtlichen Voraussetzungen für die „Angebote zur Beschäftigung, Förderung und Betreuung“) ist die Eingliederungshilfe gemäß §§75 ff SGB XII. Alter ab 18 Jahren.
Ausschlusskriterien
- fortschreitende Erkrankungen (z.B. Multiple Sklerose),
- psychiatrische Zusatzerkrankungen wie Depression oder Schizophrenie,
- schwere seelische oder geistige Behinderung und
- im Vordergrund stehende oder akute Suchtproblematik.