Zweck & Aufgaben

Stiftungszweck
1. Zweck der Stiftung ist
- die Rehabilitation, Betreuung, Unterstützung und Förderung von Körperbehinderten und Mehrfachbehinderten,*
- Förderung und Unterstützung von Forschungsarbeiten auf dem Gebiet der Betreuung Körperbehinderter und Mehrfachbehinderter.
2. Der Stiftungszweck wird verwirklicht durch
- Errichtung, Erweiterung und Unterhaltung von Kinderheimen, Jugendheimen, Pflegeheimen, Wohnheimen, Erholungsheimen, Begegnungsstätten, Ausbildungsstätten und Wohnungen,
- offene Fürsorge,
- finanzielle und sonstige Unterstützung von Körperbehinderten und Mehrfachbehinderten,
- Vornahme und Förderung aller Maßnahmen, die geeignet sind, dem Stiftungszweck zu dienen.
3. Die Stiftung erstrebt
- die Zusammenarbeit mit anderen in gleicher Richtung tätigen karitativen sowie mit wissenschaftlichen Einrichtungen.
4. Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar
- gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (AO 1977), sowie die Zwecke der Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege gemäß §§66 AO 1977.
5. Die Stiftung ist
- selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
* Die Stiftung fördert nicht die Anschaffung von behindertengerechten Privatfahrzeugen.