Die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales erarbeitet momentan das so genannte „Wohnteilhabegesetz“. Dieses Gesetz soll die Teilhabe und den Schutz von Menschen mit Behinderungen in betreutenWohnformen regeln. Unter anderem werden darin Informations-, Beschwerde- und Mitwirkungsrechte von Menschen in diesen betreuten Wohnformen gesetzlich verankert. Wir möchten mit Ihnen darüber diskutieren, welche Auswirkungen dieses Gesetz für das alltägliche Leben in betreuten Wohngemeinschaften hat und welche Möglichkeiten bestehen, auf dieses Gesetz Einfluss zu nehmen. Dazu stellen sich zum Beispiel folgende Fragen: