Aktuelle Stellungnahme zu Finanzierungsplänen in Berlin
Anwalt von Menschen mit Behinderung
Die Fürst Donnersmarck-Stiftung versteht sich als Anwalt und
Fürsprecher der Menschen mit Behinderung. Gleichzeitig ist sie Träger
für stationäre Rehabilitationseinrichtungen sowie ambulante Betreuungs-
und Freizeit-Angebote.
Bedarfsgerechte Hilfe
Bei den in vielen Jahren der Entwicklung und Diskussion erreichten
aktuellen Standards in der Betreuung und Versorgung von Menschen mit
Behinderung handelt es sich um von allen Seiten akzeptierte
Bedarfsgerechtigkeit.
Vertragstreue und treuhänderischer Umgang
Alle Versuche, außerhalb der geschlossenen Verträge und
Rahmenvereinbarungen zu völlig unvertretbaren Absenkungen im Bereich
der Eingliederungshilfe/Sozialhilfe zu kommen, lehnen wir strikt ab.
Untertöne der Überversorgung oder leichtfertigen Umgangs mit Geld in
diesem Bereich, weisen wir mit Entschiedenheit von uns. Schon in den
vergangenen fünf Jahren hat eine kontinuierliche Unterfinanzierung zu
rückläufigen Betreuungsangeboten geführt.
Gemeinsames Handeln
Die Stiftung ist sich bewusst, dass die haushaltspolitische Notlage des
Senates von Berlin nur in einem gemeinsamen Kraftakt aller Beteiligten
auf Dauer behoben werden kann. Wir sind bereit, dazu unseren Anteil zu
leisten.
Gesellschaftliche Verantwortung
Die Stiftung schlägt vor, hierzu in einem geeigneten Verfahren unter
Beteiligung des Senats, der Träger, der Verbände und der Betroffenen
analog zur Hartz-Kommission zu gemeinsamen Vorschlägen zu kommen. Diese
Vorschläge sollen der Sache gerecht werden mit dem Ziel, unsere
gesellschaftliche Verantwortung für benachteiligte Minderheiten nicht
sogenannten Sparzwängen zu opfern.
Gerechtigkeit
Eine Gleichbehandlung von Mitarbeitern im Öffentlichen Dienst und
Mitarbeitern im Bereich der Freien Wohlfahrtspflege muss sichergestellt
werden, d.h., soweit die tariflichen Regelungen offiziell ihre
Gültigkeit haben, sind auch entsprechende Transfers erforderlich. Es
darf keine Ungerechtigkeit bei der Verteilung der Lasten geben.
Appell
Wir appellieren an alle Verantwortlichen, die insbesondere durch
Immobilienfehlspekulationen entstandenen Haushaltslöcher nicht durch
Einsparungen bei den Benachteiligten der Gesellschaft wettmachen zu
wollen. Dies ist weder gesamtwirtschaftlich sinnvoll noch ethisch
vertretbar.
W. Schrödter
Geschäftsführer
Berlin, im September 2002