Gewalt und Soziale Arbeit

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(K)ein wichtiges Thema?
In den letzten Jahren ist das Bewusstsein gewachsen, es gibt in der Sozialen Arbeit für Menschen mit Behinderung ausgrenzende Verhaltensweisen und Grenzüberschreitungen bis hin zur Gewalt.
Die UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet alle Staaten geeignete Maßnahmen zu treffen, damit Menschen mit Behinderungen vor jeder Form von Ausbeutung, Gewalt und Missbrauch geschützt sind. Auch das Teilhabestärkungsgesetz schreibt Gewaltschutz für die Eingliederungshilfe fest. Leistungserbringende
sind verpflichtet, Vorkehrungen zum Schutz vor Gewalt zu ergreifen, besonders in ihren Einrichtungen. Dabei kann Gewalt in der Sozialen Arbeit jeden treffen und von jedem ausgeübt werden. Von Mitarbeitenden, von Externen, aber auch von den Klientinnen und Klienten selbst.
Woran liegt das und wie hängt das mit dem Feld der Behindertenhilfe zusammen? Gibt es systemische Besonderheiten, die das Auftreten von Gewalt begünstigen? Und worüber sprechen wir eigentlich, wenn wir „Gewalt“ sagen? Ist es vorrangig sexualisierte Gewalt, bei der nachweislich Frauen mit Behinderung überdurchschnittlich betroffen sind? Wie werden neben physischer Gewalt die subtileren Formen psychischer, verbaler oder struktureller Grenzverletzungen adressiert und wie können gute Präventionskonzepte aussehen? Diskutieren Sie mit!
Gäste
Prof. Anke Dreier-Horning
Evangelische Hochschule Berlin
Sabine Feja-Michel
Päd. Leitung P.A.N. Zentrum, Fürst Donnersmarck-Stiftung
Moderation
Sean Bussenius, Villa Donnersmarck