Selbstbestimmung versus Fürsorge
Fachreihe am 10.11.2010 in der Villa Donnersmarck gibt Wissen-Update
Respekt, Selbstverantwortung, Empowerment – für Mitarbeiter, die durch ihre Arbeit die Teilhabe von Menschen mit Behinderung fördern sollen, sind das zentrale Begriffe. Die fachliche Umsetzung dieser Leitlinien gestaltet sich mitunter jedoch kompliziert. Wie lässt sich der gesetzliche Auftrag von Selbstbestimmung bei Menschen umsetzen, die zu einer Selbst- und Fremdeinschätzung nicht in der Lage sind? Wie lässt sich gesetzliche Betreuung mit dem Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen konstruktiv verbinden? Ist der alte Begriff der fachlichen Fürsorge völlig überholt?

Die Fachreihe in der Villa Donnersmarck sucht am 10.11.2010 Antworten auf diese Fragen. In den letzten zehn Jahren hat sich bei Selbstbestimmung und Fürsorge rechtlich viel verändert. „Wer als Mitarbeiter im Bereich Behinderung arbeitet, schafft eine zeitnahe Aufarbeitung der rechtlichen Neuerungen oft kaum“, sagt Dr. Karl Bald, der die Fortbildungsreihe mit konzipiert hat und moderiert. Neben einem Überblick der rechtlichen Rahmenbedingungen möchte der Psychologe mit den Teilnehmern im persönlichen Austausch ganz pragmatische Alltagskonflikte erörtern. „Unsere Veranstaltung soll ein kleines Stück „Wissens-Update“ leisten“, sagt Bald. Als Referent konnte er dafür Prof. Dr. Gerhard Nothacker gewinnen. Nothacker ist Rehabilitationssoziologie und Professor für Recht in der Sozialen Arbeit an der FH Potsdam.